Rechtlich werden wir nicht konkret in Schranken gewiesen, wie wir Fragen zu stellen haben. Mit Art. 328b OR (Persönlichkeitsschutz) und dem DSG (Datenschutzgesetz) wird auf die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung hingewiesen. Die Art und Weise, wie Interviews geführt und welche Informationen von den beteiligten Parteien als (ir)relevant betrachtet werden, unterscheidet sich weiterhin bedeutend.
Glücklicherweise habe ich meine Interviewpartner so weit geschult, dass folgende haarsträubenden Fragen nicht mehr aufkommen:
- Was sind deine Stärken/Schwächen?
- Wo siehst du dich in 5 Jahren?
- Möchtest du Familie?
- Du spielst Fussball. Bist du teamfähig?
Während die beiden ersten Fragen schlicht überholt sind, handelt es sich bei Frage drei um eine unzulässige Frage. Wer sie (bewusst) stellt, um „einfach mal mit der Reaktion zu experimentieren“, hat die Symbolwirkung nicht verstanden. Die Frage zeigt fehlende Wertschätzung, wirkt wie eine Kommunikation auf ungleicher Höhe und zeugt von vermeintlicher Überheblichkeit.
Stärken und Schwächen lassen sich in beliebiger Form anderweitig abfragen. Wie wäre es mit
- Von welcher deiner Kompetenz kann unser Unternehmen am meisten profitieren?
- Weshalb sollten wir dich anstellen?
- Was wäre der Titel deiner Autobiografie?
- Du feierst nächstes Jahr deinen runden Geburtstag auch mit deinen Kolleginnen vom Geschäft. Was werden die Gäste in einer Rede über dich sagen?
- Wenn wir die dir am nächsten stehende Person fragen würden, welcher deiner Charakterzüge sie am meisten nervt – was würde uns diese Person verraten?
- Was wäre ein Grund, weshalb wir dir die Position nicht anbieten sollten?
Die Frage der potenziellen Verpflichtungsdauer regt in mir auf unterschiedlichen Ebenen Widerstand: Wer mit einer fünfjährigen Dienstzugehörigkeit heutzutage unzufrieden ist, schwelgt im letzten Jahrzehnt. Lieber eine hochmotivierte, handlungs- und entwicklungsorientierte Zusammenarbeit von zwei Jahren als eine Person, die während zehn Jahren nur das Bisherige verwaltet. Wird die Frage einer jüngeren Person gestellt, bleibe ich noch ungläubiger zurück. Die Erkundigung hat maximal Berechtigung, wenn ich im Dialog mit einer 62-jährigen Person darüber diskutiere, ob eine Beschäftigung über das Referenzalter hinaus angedacht ist. Hinzu kommt, dass in unserer schnelllebigen Zeit kaum jemand mehr über einen Zeithorizont von zwei/drei Jahren hinausdenkt. Auch die Unternehmen sind gefordert, sich permanent den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Stillstand kann schmerzlich sein.
Dass Kandidat*innen, die Mannschaftssport betreiben, weiterhin als teamfähig(er) eingestuft werden, widerspricht sämtlichen Studien. Es besteht keinerlei Zusammenhang zum beruflichen Kontext und einer sozialverträglicheren Haltung; ob ich Basketball spiele oder Triathlon mache. Trotzdem hält sich diese Meinung auch weiterhin hartnäckig. Und Hand aufs Herz: Wer beantwortet die Frage nach der eigenen Teamfähigkeit mit „nein“? Nebst dem, dass geschlossene Fragen in einem Interview wenig zielführend sind.
Ich bin überzeugt, die Liste der zu Verwunderung führenden Fragen in einem Vorstellungsgespräch könnte beliebig weitergeführt werden. Was war deine kurioseste Frage, die dir jemals gestellt wurde? Ich freue mich auf deinen Beitrag.
Ist dein Unternehmen an Anregungen zu zulässigen/nicht zulässigen Fragen im Bewerberinterview interessiert? Sehr gerne unterstütze ich auch in der Erstellung strukturierter Interviews. Damit ist garantiert, dass du potenzielle neue Kolleg*innen auf spannende und zielorientierte Weise zum Reden bringst. Ich freue mich auf deine Kontaktaufnahme.
Wirf gerne auch einen Blick auf die „Blöden Fragen der Bewerber*innen„.
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