Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen
HRgenau GmbH ist spezialisiert in der Erbringung von HR Interim Management Dienstleistungen, von HR Projektbegleitungen und Workshops sowie von HR Outsourcing Lösungen. Ebenfalls werden Coachings angeboten. Diese werden persönlich erbracht von der Geschäftsführerin Cornelia Hess. Je nach Themenstellung können andere oder weitere Fachspezialisten zugezogen werden. Dies erfolgt ausschliesslich im Einverständnis des Auftraggebers.
Vertragsgegenstand
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Mandatsvertrags zwischen der Einsatzfirma und HRgenau GmbH, in welchem die Vertragsdauer, das Honorar und allfällige individuellen Vereinbarungen festgelegt werden.
Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch beide Parteien zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Mandatsvertrag genannten Konditionen. Im vereinbarten Preis sind alle Sozialleistungen inbegriffen. Verpflegungskosten gehen zu Lasten der HRgenau GmbH. Reisespesen sind im Preis nicht inbegriffen. Es werden CHF 0.80 für jeden gefahrenen Kilometer per PKW in Rechnung gestellt. Sofern die Reise mit dem öffentlichen Verkehr zumutbar ist, wird dieses Transportmittel bevorzugt. Es werden die Kosten für die 1. Klasse verrechnet. Die Reisezeit gilt als verrechenbare Zeit und wird bei Bahnreisen soweit möglich als produktive Arbeitszeit genutzt.
Sämtliche von HRgenau GmbH in Rechnung gestellten Leistungen werden binnen 20 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Skontoabzüge gelten als nicht vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden können Verzugszinsen in der Höhe von 10% pro Jahr gefordert werden. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Stundenabrechnung
Für die Stundenabrechnung kann auf Wunsch die betriebseigene Zeiterfassung verwendet werden. Steht diese nicht zur Verfügung, werden die Arbeitsstunden auf dem Arbeitsrapport der HRgenau GmbH notiert und wöchentlich zur Kenntnisnahme zugestellt.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Informationen bleiben im Besitz der Einsatzfirma. Die Ergebnisse der Arbeiten werden uneingeschränktes Eigentum der Einsatzfirma, die Einsatzfirma kann frei darüber verfügen. Erfindungen, die im Rahmen des Auftrags für die Einsatzfirma gemacht werden, bleiben in deren Eigentum.
Geheimhaltung
Die Mitarbeiter der HRgenau GmbH verpflichten sich, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse der Einsatzfirma zu wahren und Kenntnisse über die Abläufe und Verhältnisse der Einsatzfirma vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch über die Dauer des Mandatsverhältnisses bestehen.