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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen

HRgenau GmbH ist spezialisiert in der Erbringung von HR Interim Management Dienst­leis­tungen, von HR Projektbegleitungen und Workshops sowie von HR Outsourcing Lösungen. Ebenfalls werden Coachings angeboten. Diese werden persönlich erbracht von der Ge­schäftsführerin Cornelia Hess. Je nach Themenstel­lung können andere oder weitere Fachspezialisten zugezogen werden. Dies erfolgt ausschliesslich im Einverständnis des Auftraggebers.

Vertragsgegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestand­teil des Mandatsvertrags zwischen der Einsatzfirma und HRgenau GmbH, in welchem die Ver­tragsdauer, das Honorar und allfällige individuellen Vereinbarungen festge­legt werden.

Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch beide Parteien zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Mandatsvertrag genannten Konditionen. Im vereinbarten Preis sind alle Sozialleistungen inbegriffen. Verpflegungskosten gehen zu Lasten der HRgenau GmbH. Reise­spesen sind im Preis nicht inbegriffen. Es werden CHF 0.80 für jeden gefahrenen Kilometer per PKW in Rechnung gestellt. Sofern die Reise mit dem öffentlichen Verkehr zumutbar ist, wird dieses Transportmittel bevorzugt. Es werden die Kosten für die 1. Klasse verrechnet. Die Reisezeit gilt als verrechenbare Zeit und wird bei Bahnreisen soweit möglich als pro­duktive Arbeitszeit genutzt.

Sämtliche von HRgenau GmbH in Rechnung gestellten Leistungen werden binnen 20 Ta­gen nach Rechnungslegung fällig. Skontoabzüge gelten als nicht vereinbart. Der Auf­traggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden können Verzugszinsen in der Höhe von 10% pro Jahr gefordert werden. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatz­ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftrag­gebers.

Stundenabrechnung

Für die Stundenabrechnung kann auf Wunsch die betriebseigene Zeiterfassung ver­wen­det werden. Steht diese nicht zur Verfügung, werden die Arbeitsstunden auf dem Arbeits­rapport der HRgenau GmbH notiert und wöchentlich zur Kenntnisnahme zugestellt.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Informationen bleiben im Besitz der Einsatzfirma. Die Ergebnisse der Arbei­ten werden uneingeschränktes Eigentum der Einsatzfirma, die Einsatzfirma kann frei darüber verfügen. Erfindungen, die im Rahmen des Auftrags für die Einsatzfirma ge­macht wer­den, bleiben in deren Eigentum.

Geheimhaltung

Die Mitarbeiter der HRgenau GmbH verpflichten sich, Geschäfts- und Fabrikations­geheim­nisse der Einsatzfirma zu wahren und Kenntnisse über die Abläufe und Ver­hältnisse der Einsatzfirma vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch über die Dauer des Mandatsverhältnisses bestehen.